Impressum
Angaben gemäß § 5 des Gesetzes über digitale Dienste (DDG).
Diensteanbieter
Dr. Tobias Brinkmann
Einzelunternehmer
Geschäftsbezeichnung: Burgflotte
Geschäfts- und Postanschrift
Gutleutstraße 293
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte / Standort der Objekte
Marina Rheinlicht
Rheinuferstraße 3
65391 Lorch am Rhein
Zu prüfen: Beide Anschriften bleiben nur so lange zutreffend, wie unter der Frankfurter Adresse tatsächlich eine Empfangsmöglichkeit für Zustellungen besteht. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt eine ladungsfähige Anschrift; ein Postfach genügt nicht. Die Angabe beider Adressen beseitigt die Zustellungsfrage, setzt aber voraus, dass wenigstens eine von ihnen tatsächlich erreichbar ist.
Kontakt
- E-Mail: info@burgflotte.de
- Telefon: +49 171 3475512
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: […]
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO: […]
Zu prüfen: § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG verlangt die Angabe nur, „sofern vorhanden". Besteht keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ist das der Regelfall, weil sie nur auf Antrag erteilt wird —, ist die Zeile ersatzlos zu streichen. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt seit November 2024 die Wirtschafts-Identifikationsnummer von Amts wegen; sobald sie zugeteilt ist, ist sie nach dem Wortlaut der Norm anzugeben. Ob bei vorhandener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein Wahlrecht zwischen beiden Nummern besteht, ist nicht geklärt; im Zweifel sind beide zu nennen. Der tatsächliche Zuteilungsstand ist vor dem Livegang festzustellen.
Eine Steuernummer wird bewusst nicht veröffentlicht. Eine Rechtsgrundlage hierfür besteht nicht.
Nicht einschlägige Pflichtangaben
Die folgenden Angaben nach § 5 DDG entfallen, weil ihre Voraussetzungen hier nicht vorliegen:
- Register und Registernummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG): Es besteht keine Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister.
- Zuständige Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG): Die Vermietung von Ferienunterkünften ist keine zulassungsbedürftige Tätigkeit. Die Anzeige nach § 14 GewO begründet keine Zulassung im Sinne der Norm.
- Berufsbezeichnung, Kammer und berufsrechtliche Regelungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG): Dieser digitale Dienst betrifft ausschließlich die Vermietung von Ferienunterkünften und nicht die Ausübung eines reglementierten Berufs. Ein akademischer Grad ist keine Berufsbezeichnung im Sinne der Norm.
- Angaben zur Abwicklung oder Liquidation (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 DDG): Diese betreffen nur Kapitalgesellschaften.
Zu prüfen: Die Bewertung zu § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG ändert sich, sobald auf derselben Domain anwaltliche oder sonstige reglementierte Leistungen angeboten oder beworben werden. In diesem Fall sind Berufsbezeichnung, verleihender Staat, zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen nebst Fundstelle aufzunehmen.
Berufshaftpflichtversicherung
Zu prüfen: § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV verlangt bei bestehender Berufshaftpflichtversicherung die Angabe von Versicherer, dessen Anschrift und räumlichem Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Eine reine Betriebshaftpflichtversicherung ist keine Berufshaftpflichtversicherung. Besteht keine Berufshaftpflichtversicherung, entfällt die Angabe und dieser Abschnitt ist zu streichen; besteht eine, sind die drei Angaben hier einzutragen.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: August 2026