BurgflotteLorch am Rhein
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Impressum

Angaben gemäß § 5 des Gesetzes über digitale Dienste (DDG).

Diensteanbieter

Dr. Tobias Brinkmann
Einzelunternehmer
Geschäftsbezeichnung: Burgflotte

Geschäfts- und Postanschrift
Gutleutstraße 293
60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte / Standort der Objekte
Marina Rheinlicht
Rheinuferstraße 3
65391 Lorch am Rhein

Zu prüfen: Beide Anschriften bleiben nur so lange zutreffend, wie unter der Frankfurter Adresse tatsächlich eine Empfangsmöglichkeit für Zustellungen besteht. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt eine ladungsfähige Anschrift; ein Postfach genügt nicht. Die Angabe beider Adressen beseitigt die Zustellungsfrage, setzt aber voraus, dass wenigstens eine von ihnen tatsächlich erreichbar ist.

Kontakt

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: […]

Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO: […]

Zu prüfen: § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG verlangt die Angabe nur, „sofern vorhanden". Besteht keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ist das der Regelfall, weil sie nur auf Antrag erteilt wird —, ist die Zeile ersatzlos zu streichen. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt seit November 2024 die Wirtschafts-Identifikationsnummer von Amts wegen; sobald sie zugeteilt ist, ist sie nach dem Wortlaut der Norm anzugeben. Ob bei vorhandener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein Wahlrecht zwischen beiden Nummern besteht, ist nicht geklärt; im Zweifel sind beide zu nennen. Der tatsächliche Zuteilungsstand ist vor dem Livegang festzustellen.

Eine Steuernummer wird bewusst nicht veröffentlicht. Eine Rechtsgrundlage hierfür besteht nicht.

Nicht einschlägige Pflichtangaben

Die folgenden Angaben nach § 5 DDG entfallen, weil ihre Voraussetzungen hier nicht vorliegen:

Zu prüfen: Die Bewertung zu § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG ändert sich, sobald auf derselben Domain anwaltliche oder sonstige reglementierte Leistungen angeboten oder beworben werden. In diesem Fall sind Berufsbezeichnung, verleihender Staat, zuständige Kammer und die berufsrechtlichen Regelungen nebst Fundstelle aufzunehmen.

Berufshaftpflichtversicherung

Zu prüfen: § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV verlangt bei bestehender Berufshaftpflichtversicherung die Angabe von Versicherer, dessen Anschrift und räumlichem Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Eine reine Betriebshaftpflichtversicherung ist keine Berufshaftpflichtversicherung. Besteht keine Berufshaftpflichtversicherung, entfällt die Angabe und dieser Abschnitt ist zu streichen; besteht eine, sind die drei Angaben hier einzutragen.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Stand: August 2026