BurgflotteLorch am Rhein
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Datenschutzerklärung

Diese Erklärung informiert nach Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung — DSGVO) darüber, welche personenbezogenen Daten beim Besuch dieser Website und im Zusammenhang mit einer Buchung verarbeitet werden, zu welchen Zwecken, auf welcher Rechtsgrundlage, an wen sie weitergegeben werden und wie lange sie gespeichert bleiben.

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Dr. Tobias Brinkmann
Einzelunternehmer, Geschäftsbezeichnung Burgflotte
Gutleutstraße 293
60327 Frankfurt am Main

E-Mail: info@burgflotte.de
Telefon: +49 171 3475512

Der Betrieb wurde zum 1. Juni 2026 von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf das vorstehend genannte Einzelunternehmen umgestellt. Verantwortlicher für alle ab diesem Zeitpunkt erhobenen Daten ist das Einzelunternehmen.

Zu prüfen: Für Datenbestände, die vor dem 1. Juni 2026 durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts erhoben wurden, ist gesondert zu klären, auf welcher Grundlage sie in den Einzelbetrieb übergegangen sind und ob die betroffenen Personen hierüber zu informieren waren.

2. Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt. Die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 BDSG liegen nicht vor, weil nicht mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Auch die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 1 DSGVO sind nicht erfüllt.

3. Keine Cookies durch diese Website

Diese Website ist statisch aufgebaut. Sie setzt keine Cookies und speichert oder liest keine sonstigen Informationen auf oder aus Ihrem Endgerät — weder für Analyse- oder Reichweitenmessung noch für Werbung oder Personalisierung. Ein Einwilligungsbanner wird deshalb nicht eingesetzt und ist auch nicht erforderlich.

Die verwendeten Schriften werden lokal von unserem eigenen Server ausgeliefert. Es findet keine Einbindung von Google Fonts oder einem anderen externen Schriftdienst statt; eine Übermittlung Ihrer IP-Adresse an einen Schriftanbieter erfolgt nicht.

Es ist keine Kartenanwendung eingebettet. Die Anfahrtsbeschreibung enthält lediglich einen Textlink auf einen externen Kartendienst. Ein Aufruf dieses Links erfolgt allein auf Ihre Veranlassung; ab dem Aufruf gilt die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters, auf dessen Verarbeitung wir keinen Einfluss haben.

Auch der Belegungskalender auf der Startseite setzt keine Cookies: Die Daten werden von unserem eigenen Server bereitgestellt (Ziffer 6).

4. Bereitstellung der Website und Server-Logfiles

Zweck. Auslieferung der Website, Sicherstellung eines störungsfreien Verbindungsaufbaus, Gewährleistung der Systemsicherheit und Stabilität sowie Aufklärung und Abwehr von Angriffen.

Datenkategorien. Bei jedem Aufruf werden vom Server automatisch verarbeitet:

Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht konkret darin, die technische Auslieferung der Website sicherzustellen, Fehlfunktionen zu erkennen und zu beheben sowie Angriffe auf die Serverinfrastruktur zu erkennen, nachzuvollziehen und abzuwehren. Ohne diese Verarbeitung ist ein Betrieb der Website technisch nicht möglich.

Empfänger. Der von uns eingesetzte Hostinganbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter für uns.

Zu prüfen: Name und Anschrift des Hostinganbieters sind hier einzutragen: […]. Vor dem Livegang muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen und dokumentiert vorliegen; ohne ihn ist die Verarbeitung formell rechtswidrig. Zu dokumentieren ist außerdem der Serverstandort und, falls dieser außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegt, die Übermittlungsgrundlage nach Kapitel V DSGVO.

Speicherdauer. Die Logfiles werden nach […] Tagen automatisch gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn ein konkreter sicherheitsrelevanter Vorfall aufzuklären ist; in diesem Fall werden die betroffenen Datensätze bis zur abschließenden Klärung aufbewahrt.

Zu prüfen: Die Speicherdauer ist anhand der tatsächlichen Konfiguration beim Hostinganbieter zu ermitteln und hier einzusetzen. Üblich sind sieben bis vierzehn Tage. Die Angabe in dieser Erklärung muss der realen Konfiguration entsprechen; eine geschätzte oder abgeschriebene Angabe ist unzutreffend und damit ein eigenständiger Verstoß gegen Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Bereitstellungspflicht. Die Verarbeitung der Verbindungsdaten ist technisch zwingend mit dem Aufruf der Website verbunden. Sie können den Aufruf unterlassen; ein Besuch der Website ohne diese Verarbeitung ist nicht möglich.

5. Kontaktaufnahme per E-Mail und Telefon

Zweck. Bearbeitung Ihrer Anfrage, Erteilung von Auskünften zu Verfügbarkeit, Preisen und Ausstattung, Anbahnung und Abwicklung eines Mietvertrags sowie die anschließende Korrespondenz.

Datenkategorien. Name, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, Zeitpunkt der Kontaktaufnahme sowie alle Angaben, die Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage mitteilen (etwa Reisezeitraum, Personenzahl, besondere Wünsche).

Rechtsgrundlage.

Empfänger. Der Anbieter unseres E-Mail-Postfachs und, bei telefonischer Kontaktaufnahme, der Telekommunikationsanbieter verarbeiten die Daten technisch. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Zu prüfen: Auch mit dem E-Mail-Provider ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderlich, sofern das Postfach nicht selbst betrieben wird. Anbieter und Vertragsstand sind zu dokumentieren.

Speicherdauer. Anfragen, die nicht zu einer Buchung führen, werden gelöscht, sobald sie abschließend bearbeitet sind und keine Anhaltspunkte für eine spätere Buchung mehr bestehen, spätestens jedoch nach sechs Monaten. Korrespondenz, die zu einem Vertrag geführt hat, wird für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB und § 147 AO aufbewahrt und danach gelöscht.

Hinweis zum unverschlüsselten E-Mail-Versand. E-Mails werden im Regelfall unverschlüsselt übertragen. Der Transportweg kann von uns nicht durchgehend abgesichert werden; auf dem Weg zwischen Ihrem und unserem Postfach können Dritte theoretisch Kenntnis vom Inhalt erlangen. Wir empfehlen deshalb, uns vertrauliche Informationen — insbesondere Ausweis-, Zahlungs- oder Gesundheitsdaten — nicht unverschlüsselt per E-Mail zu übersenden, sondern einen anderen Übermittlungsweg mit uns abzustimmen.

Bereitstellungspflicht. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne sie können wir Ihre Anfrage jedoch nicht beantworten.

6. Belegungskalender auf der Startseite

Auf der Startseite zeigen wir einen Kalender mit den freien und belegten Tagen beider Objekte. Dieser Kalender stellt keine Verbindung zwischen Ihrem Browser und einem Dritten her.

Wie es technisch funktioniert. Unser eigener Webserver ruft in regelmäßigen Abständen die Belegungsdaten (iCal-Format) bei unserem Buchungssystem ab und legt sie dort für kurze Zeit ab. Ihr Browser fragt diese Daten ausschließlich bei unserem Server an. Es werden dabei keine Daten an das Buchungssystem übermittelt, keine Cookies gesetzt und keine Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen.

Zweck. Anzeige der Verfügbarkeit, damit Sie vor einer Buchungsanfrage erkennen können, ob Ihr Wunschzeitraum frei ist.

Datenkategorien. Es werden nur die Daten verarbeitet, die ohnehin bei jedem Seitenaufruf anfallen (siehe Ziffer 3, Server-Logfiles). Die abgerufenen Belegungsdaten selbst enthalten keine personenbezogenen Angaben zu Gästen, sondern ausschließlich Zeiträume.

Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, Interessenten die Verfügbarkeit anzuzeigen, ohne sie einer Datenübermittlung an Dritte auszusetzen. § 25 TDDDG ist nicht einschlägig, weil weder gespeichert noch ausgelesen wird.

Empfänger. Keine. Die Abfrage beim Buchungssystem erfolgt von Server zu Server; Sie treten dabei nicht in Erscheinung.

Ausweichfall. Sollte der Abruf einmal nicht möglich sein, zeigen wir an dieser Stelle lediglich einen Verweis auf den Kalender in unserem Buchungssystem. Erst wenn Sie diesen Verweis anklicken, verlassen Sie unsere Website; ab diesem Zeitpunkt gelten die Datenschutzhinweise des dortigen Anbieters.

Zu prüfen: Diese Beschreibung setzt voraus, dass die Datei kalender.php auf dem Server eingerichtet und mit den iCal-Adressen versehen ist. Wird stattdessen ein Kalender des Buchungssystems unmittelbar eingebettet, ist diese Ziffer durch eine Einwilligungslösung zu ersetzen.

7. Buchungsabwicklung über Lodgify

Buchungen werden über die Plattform Lodgify der CODEBAY SOLUTIONS Ltd. abgewickelt. Der Anbieter stellt uns die Buchungs- und Verwaltungssoftware bereit und verarbeitet die dabei anfallenden Daten nach unserer Weisung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher für diese Verarbeitung bleiben wir.

Zweck. Entgegennahme und Verwaltung von Buchungsanfragen, Abschluss und Durchführung des Mietvertrags, Zahlungsabwicklung einschließlich Anzahlung, Restzahlung und Kautionsvorautorisierung, Kommunikation vor und nach dem Aufenthalt, Rechnungsstellung.

Datenkategorien.

Vollständige Kreditkartendaten werden von uns nicht eingesehen und nicht gespeichert; sie werden im Rahmen der Zahlungsabwicklung durch den Anbieter beziehungsweise den von ihm eingebundenen Zahlungsdienstleister verarbeitet.

Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Mietvertrags und vorvertragliche Maßnahmen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 147 AO und § 257 HGB für die steuer- und handelsrechtlich aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.

Empfänger. CODEBAY SOLUTIONS Ltd. als Auftragsverarbeiter; der im Buchungsvorgang eingebundene Zahlungsdienstleister; unser Steuerberater sowie die Finanzverwaltung im Rahmen gesetzlicher Pflichten; die Stadt Lorch am Rhein im Rahmen der Tourismusbeitragsmeldung (Ziffer 9). Eine darüber hinausgehende Weitergabe, insbesondere zu Werbezwecken Dritter, findet nicht statt.

Unterauftragsverarbeiter und Drittlandbezug. Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen weitere Dienstleister ein, teilweise auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

Zu prüfen: Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist bei Lodgify anzufordern, hier als Empfängerkategorien nach Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO wiederzugeben und laufend zu aktualisieren. Für jeden Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWR ist zu klären und zu dokumentieren, ob die Übermittlung auf einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO oder auf Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO gestützt wird. Anschließend ist an dieser Stelle die Übermittlungsgrundlage konkret zu benennen und der Hinweis nach Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO zu ergänzen, wo und wie eine Kopie der Garantien erhältlich ist. Zu prüfen ist ferner, ob der Anbieter Daten auch für eigene Zwecke verarbeitet (etwa Produktanalyse, eigenes Marketing oder die Verteilung an Buchungsportale über den Channel Manager); soweit das der Fall ist, ist er insoweit eigener Verantwortlicher oder es liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vor, was hier gesondert darzustellen wäre.

Speicherdauer. Buchungsdaten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB gespeichert. Daten, die keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden gelöscht, sobald der Aufenthalt abgewickelt, die Kaution freigegeben und etwaige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis erledigt sind.

Bereitstellungspflicht. Die Angabe der Bestands-, Buchungs- und Zahlungsdaten ist für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrags erforderlich. Ohne diese Angaben kann eine Buchung nicht angenommen werden.

8. Meldescheindaten nach dem Bundesmeldegesetz

Zweck. Erfüllung der besonderen Meldepflicht für Beherbergungsstätten.

Datenkategorien. Nach § 30 Abs. 2 BMG werden erfasst: Tag der Ankunft und Tag der Abreise, Familienname und Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Zahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit sowie die Seriennummer des mitgeführten Passes oder Passersatzpapiers.

Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 29, 30 BMG.

Betroffener Personenkreis. Die besondere Meldescheinpflicht für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz entfallen. Für ausländische Gäste besteht sie unverändert fort; hier sind ein eigenhändig unterschriebener Meldeschein bei Ankunft und die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments vorgesehen.

Empfänger. Die zuständige Meldebehörde sowie die nach § 34 BMG auskunftsberechtigten Stellen, jeweils nur auf gesetzlicher Grundlage und auf Verlangen.

Speicherdauer. Meldescheine werden ab dem Tag der Abreise zwölf Monate aufbewahrt und spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist vernichtet beziehungsweise gelöscht (§ 30 Abs. 4 BMG).

Bereitstellungspflicht. Die Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf eine Beherbergung meldepflichtiger Gäste nicht erfolgen.

Zu prüfen: Ob die Vermietung von zwei Hausbooten als Beherbergungsstätte im Sinne des § 29 BMG einzuordnen ist, wird uneinheitlich beurteilt. Dies ist bei der Meldebehörde der Stadt Lorch am Rhein verbindlich zu klären. Fällt der Betrieb nicht darunter, ist diese Ziffer ersatzlos zu streichen. Fällt er darunter, ist zusätzlich zu klären, ob elektronische Meldescheine nach der BeherbMeldV eingesetzt werden können und welche technischen Voraussetzungen dafür gelten.

9. Meldung und Einzug des Tourismusbeitrags

Zweck. Erhebung, Abführung und Meldung des von der Stadt Lorch am Rhein erhobenen Tourismusbeitrags, den wir als Beherbergungsbetrieb einzuziehen haben.

Datenkategorien. Anzahl der Gäste, Zahl der Übernachtungen, Aufenthaltszeitraum sowie die zur Zuordnung und für etwaige Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände erforderlichen Angaben.

Rechtsgrundlage. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Lorch am Rhein und den §§ 1, 2, 3, 7 und 13 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes.

Empfänger. Die Stadt Lorch am Rhein als beitragserhebende Körperschaft.

Speicherdauer. Die satzungsrechtlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist beträgt ein Jahr; darüber hinaus greifen die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für die zugrunde liegenden Abrechnungsunterlagen (§ 147 AO).

Bereitstellungspflicht. Die Angaben sind zur Erfüllung unserer satzungsrechtlichen Pflichten erforderlich.

Zu prüfen: Die für die Marina Rheinlicht beziehungsweise die Kernstadt Lorch geltende Fassung der Tourismusbeitragssatzung ist zu beschaffen. Zu klären sind die Höhe des Beitrags, sein persönlicher Anwendungsbereich und insbesondere, ob die Satzung stationäre Hausboote als beitragspflichtige Beherbergung erfasst. Erst danach lassen sich Rechtsgrundlage, Meldeturnus und Aufbewahrungsfrist in dieser Ziffer verbindlich benennen. Trifft die Beitragspflicht nicht zu, ist die Ziffer zu streichen.

10. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO findet nicht statt.

11. Ihre Rechte

Sie haben uns gegenüber die folgenden Rechte:

Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine formlose Mitteilung an die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten.

12. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Zu prüfen: Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Aufsichtsbehörde sind vor dem Livegang auf ihrer offiziellen Website abzugleichen und die dortigen Kontaktangaben hier zu ergänzen.

13. Datensicherheit

Diese Website wird über eine verschlüsselte Verbindung ausgeliefert (TLS). Sie erkennen dies an der Adresszeile Ihres Browsers. Im Übrigen treffen wir technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um die von uns verarbeiteten Daten gegen Verlust, Zerstörung, Veränderung sowie unbefugten Zugriff zu schützen. Zum Risiko des unverschlüsselten E-Mail-Versands siehe Ziffer 5.

14. Änderungen dieser Erklärung

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die tatsächlichen Verarbeitungen oder die rechtlichen Vorgaben ändern. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Seite abrufbare Fassung.


Stand: August 2026